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Fahrerbescheinigung
über lenkfreie Zeiten
(Bescheinigung
nach VO 561/2006)
Das Programm
Lt. EU-Verordnung 561/2006 müssen LKW-Fahrer bei einer Kontrolle die
letzten 28 Tage lückenlos nachweisen. Für Fehlzeiten, in denen keine
Schaublätter vorhanden sind, ist eine Bescheinigung in fest vorgegebener
Form mitführen.
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Die Bescheinigung muss vor Fahrtantritt ausgedruckt
werden. Sie darf nicht handschriftlich sein!
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Sie muss vom Fahrer unterschrieben
werden.
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Sie muss von einem Verantwortlichen unterschrieben werden. Das
ist in der Regel der Unternehmer oder eine von ihm beauftragte Person.
Als Verantwortlicher darf nicht der Fahrer selbst unterschreiben, es sei denn
er ist selbst der Unternehmer.

Dieser Bescheinigungsmanager erfüllt exakt die gesetzlichen Anforderungen und
bewahrt Sie vor vermeidbaren Strafen.
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Intuitiv zu bedienen
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Datenbestand für Niederlassungen, Fahrer, Beauftragte
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Fehlzeitenkartei für jeden Fahrer, keine Mehrfacheingabe der Fahrerdaten (z.B.
Führerscheinnummer)
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historische Ablage der erstellten Bescheinigungen (Wem habe ich wann, für
was eine erstellt?)
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Inlandsbescheinigung einsprachig
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Auslandsbescheinigung 3-sprachig
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deutsche Sonderform mit zusätzlichem Grund für Fehlzeit
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In 21 Sprachen: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch,
Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch,
Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch,
Slovenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.
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PDF-Export des Ausdrucks
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Windows Vista kompatibel
Er enthält eine EU-weite Auslandsbescheinigung. Diese wird in drei Sprachen
gedruckt. Sie können diese drei Sprachen frei aus den enthaltenen 21
europäischen Amtssprachen zusammenklicken.
Die Bescheinigung für ein einziges Land (z.B. Polen) kann ebenfalls in
einer frei wählbaren Sprache erstellt werden.
Für den reinen innerdeutschenVerkehr steht eine angepasste Variante zu
Verfügung .Die deutschen Behörden haben den Vordruck um die Position "aus
anderen Gründen ... " erweitert.
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